Wir sind für Sie da!
Ein Anruf oder eine E-Mail genügen und wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.
Sie können uns telefonisch unter folgender Nummer erreichen:
Was sollte ich vor dem Aufenthalt beachten? Wer weist mich ein? Wie beantrage ich eine Reha? Hier finden Sie Antworten auf diese Fragen.
Wie die Einweisung in unsere Klinik abläuft, ist abhängig von der für Sie geeigneten Behandlungsform. Hier erfahren Sie, welche Schritte für die Aufnahme nötig sind und was Sie für Ihren stationären Aufenthalt mitbringen sollten.
Eine Behandlung in der MEDICLIN Klinik am Brunnenberg ist grundsätzlich für alle gesetzlich und privat versicherten Patienten möglich. Wir sind Vertragsklinik der Deutschen Rentenversicherung. Auch sind wir als beihilfefähig nach der Beihilfeverordnung anerkannt.
Die Einweisung zu uns erfolgt in der Regel durch den behandelnden Arzt und/oder Sozialdienstmitarbeiter des Krankenhauses, in dem Sie oder Ihr Angehöriger derzeit behandelt werden oder durch den behandelnden Haus- oder Facharzt. Dieser meldet Sie oder Ihren Angehörigen bei uns an und wir klären gemeinsam den Transport und Aufnahmezeitpunkt.
Schon vor Ihrer Aufnahme helfen wir Ihnen gerne bei der Organisation des Aufenthaltes. Bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter der Patientenaufnahme.
Eine Anschlussrehabilitation (AR, früher AHB) ist eine medizinische Rehabilitation, die direkt oder spätestens 14 Tage nach einer Krankenhausbehandlung oder einer ambulanten Operation beginnt.
Eine AR kann ambulant oder stationär in einer Klinik stattfinden. Ziel ist, dass Sie körperliche Funktionen und Fähigkeiten zurückerlangen, die durch eine Erkrankung oder Operation verloren gegangen sind. Wenn Sie noch arbeitstätig sind, unterstützt Sie eine AR auch bei der Rückkehr ins Arbeitsleben.
Ihr Weg zur Anschlussrehabilitation:
Für Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, Knappschaft Bahn-See und der Krankenkassen muss eine Anschlussrehabilitation vorab beim jeweiligen Kostenträger beantragt werden.
Nach einem Arbeitsunfall ist eine Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) möglich, wenn Ihre Akutbehandlung, zum Beispiel im Krankenhaus, abgeschlossen ist. Die Zuweisung erfolgt wie bei der Anschlussrehabilitation, zuständiger Kostenträger ist Ihre Berufsgenossenschaft.
Wenn Sie nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert sind, z.B. als Privatpatient, können Sie nicht direkt von der Akutklinik in die Rehabilitationseinrichtung verlegt werden.
Für eine medizinische Rehabilitation kommt für Sie dann möglicherweise eine Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) in Frage. Diese ist möglich, wenn Sie berufstätig sind und in einer gesetzlichen Rentenversicherung, aber nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Die AGM wird auch dann angewandt, wenn die gestellte Diagnose nicht für eine Anschlussrehabilitation oder Anschlussheilbehandlung anerkannt ist.
Auch nach Entlassung aus dem Akutkrankenhaus kann innerhalb von sechs Wochen eine AGM-Maßnahme von dem Klinikarzt bei der Deutsche Rentenversicherung Bund beantragt werden.
So beantragen Sie eine AGM:
Ein Heilverfahren (HV) ist eine medizinische Reha, die der Erhaltung Ihrer Gesundheit und Genesung dient. Nach einem ärztlichen Plan werden Sie vorwiegend mit natürlichen Heilmitteln behandelt. Eine medizinische Rehabilitation kann ambulant oder stationär durchgeführt werden.
Ziele:
Bei einer Medizinischen Vorsorgeleistung steht im Vordergrund, die Gesundheit zu erhalten.
So beantragen Sie ein Heilverfahren oder eine Vorsorgeleistung:
Kostenträger bei einem Heilverfahren sind:
Die jeweiligen Antragsvordrucke können Sie bei Ihrem zuständigen Kostenträger anfordern. Anträge bekommen Sie z. B. von der Deutschen Rentenversicherung direkt über deren Servicenummern für medizinische Rehabilitation:
Deutsche Rentenversicherung Bund:
Tel. +49 307 001 838 098
Deutsche Rentenversicherung Nordbayern:
Tel. +49 800 100 048 018
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland:
Tel. +49 800 100 048 090
Ihr zuständiger Kostenträger begutachtet und prüft Ihren Antrag auf Rehabilitation. Daraufhin erhalten Sie einen Bescheid, ob Ihr Antrag genehmigt wurde oder nicht.
Ihr Antrag wurde abgelehnt?
Sie können dem Bescheid innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen. Wir empfehlen, von diesem Recht Gebrauch zu machen: Nach einem Widerspruch wird die Rehabilitation in sehr vielen Fällen doch noch genehmigt
Nach § 9 Sozialgesetzbuch IX haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Rehabilitationsklinik. Falls Sie mit der vorgeschlagenen Einrichtung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Bitten Sie schriftlich um eine Ummeldung in die von Ihnen bevorzugte Klinik.
Der Kostenträger bestimmt Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Rehabilitation. Ambulante und teilstationäre Leistungen haben dabei in der Regel Vorrang vor stationärer Rehabilitation.
Wenn Sie in der Sozialversicherung versichert sind, haben Sie einen Anspruch auf Reha: Laut § 4 Sozialgesetzbuch I haben Sie ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Die Rehabilitation ist eine Pflichtleistung der Krankenkassen.
Zuständige Kostenträger sind in den meisten Fällen die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Auch die Private Krankenversicherung (PKV) kann je nach vertraglich vereinbartem Leistungsumfang die Kosten übernehmen.
Welcher Kostenträger zuständig ist, hängt von den Zielen der Rehabilitation und den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab.
Grundsätzlich übernehmen die Krankenkassen die Kosten des Aufenthaltes.
Für bis zu 28 Tage im Kalenderjahr, die Sie in einer Klinik verbringen, müssen Sie 10 Euro pro Tag zuzahlen. Von der Zuzahlung ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Berufsgenossenschaft-Patienten, Privatpatienten, Kriegsversehrte, Asylbewerber, Zivildienstleistende, Patienten mit einem Versorgungsleiden und Patienten der freien Heilfürsorge.
Falls Sie oder Ihr Angehöriger im laufenden Jahr schon einmal im Krankenhaus oder in einer Klinik gewesen sind und bereits Zuzahlungen geleistet wurden, berücksichtigen wir das. Bitte bringen Sie hierzu den Zahlungsbeleg mit.
Als Erwachsener müssen Sie bei fast allen medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen 10 Euro pro Tag selbst zuzahlen.
Dabei gilt:
Sie waren im laufenden Jahr schon einmal im Krankenhaus oder in einer Klinik und haben bereits Zuzahlungen geleistet? Bitte bringen Sie den Zahlungsbeleg hierfür mit, damit wir dies berücksichtigen können.
Patienten unter 18 Jahren oder Patienten mit einen gültigen Befreiungsausweis sind von den Zuzahlungen befreit.
Dann ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich
Die Befreiung von der Zuzahlung richtet sich bei der gesetzlichen Krankenkasse nach dem Familienbruttoeinkommen. Es müssen ca. ein bzw. zwei Prozent vom Familienbruttoeinkommen abzüglich Freibeträge (wenn vorhanden) zugezahlt werden, bevor man sich für den Rest des Jahres befreien lassen kann.
Sie müssen keine Zuzahlungen leisten bei
Schon vor Ihrer Aufnahme helfen wir Ihnen gerne bei der Organisation Ihres Aufenthaltes. Bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter der Patientenaufnahme. Wir unterstützen Sie z.B. bei der Klärung der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung, bei Fragen zur Anreise, zum Aufnahmezeitpunkt, zum Zimmer, zur Aufnahme von Begleitpersonen.
Patienten der neurologischen Frühreha werden in der Regel per Krankentransport zu uns gebracht, der Transport erfolgt direkt in das Patientenzimmer. Mitarbeiter des Pflegedienstes kümmern sich direkt bei der Aufnahme um die Patienten und deren Angehörige.
Der behandelnde Arzt führt eine Aufnahmeuntersuchung durch. Es ist nicht nötig, dass Sie als Angehöriger hier dabei sind. Wir stehen Ihnen aber selbstverständlich bei Fragen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns bitte an.
Patienten, die für eine Anschlussheilbehandlung oder ein Heilverfahren zu uns kommen, werden von den Mitarbeitern der Rezeption in Empfang genommen und von dort aus in Ihr Patientenzimmer gebracht.
Bitte reisen Sie zwischen 11 und 12 Uhr an.
Diese Liste soll Ihnen Anregung und Hilfe beim Kofferpacken geben.
Wenn Sie Medikamente einnehmen müssen, bringen Sie diese bitte in ausreichender Menge mit. Rechnen Sie vorsichtshalber mit einer Aufenthaltsdauer von vier Wochen.
Sollten Sie spezielle Produkte (z.B. Inkontinenz-Hilfsmittel, zur Stoma-Versorgung) benötigen, bringen Sie diese für die ersten Tage bitte mit.
Bringen Sie gegebenenfalls auch Ihre persönlichen Behandlungs- und Hilfsmittel mit, zum Beispiel Kompressionsstrümpfe, TENS-Reizstromgeräte, Sauerstofftank, Beatmungsgeräte, Rollator etc.
Haben Sie Fragen zur Kofferpackliste? Wir beraten Sie gerne.
Hier können Sie unsere Packliste in deutsch und englisch herunterladen:
Wenn Sie bei der Antragstellung Hilfe brauchen, können Sie sich z. B. an Ihre Krankenkasse oder Ihre örtliche Servicestelle für Rehabilitation wenden.
Die Adresse Ihrer Servicestelle bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse. Sie finden die Adressen auch im Internet unter www.reha-servicestellen.de
Wenn Sie in eine bestimmte Rehaklinik möchten, können Sie dies in Ihrem Antrag vermerken. Hilfreich ist hier die Formulierung: "Ich mache von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch, ich möchte in die ... Klinik in ...".
Grundsätzlich kann jeder, der bei der Deutschen Rentenversicherung versichert ist, alle vier Jahre einen Antrag auf eine medizinische Reha stellen.
Voraussetzungen sind:
In dringenden Fällen kann eine Reha auch vor Ablauf der vier Jahre bewilligt werden.
Anträge bekommen Sie z. B. von der Deutschen Rentenversicherung. Wenden Sie sich direkt an deren Servicenummern für medizinische Rehabilitation:
Deutsche Rentenversicherung Bund:
Tel. +49 307 001 838 098
Deutsche Rentenversicherung Nordbayern:
Tel. +49 800 100 048 018
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland:
Tel. +49 800 100 048 09
Der Kostenträger übernimmt die Kosten, wenn die Begleitung medizinisch notwendig ist.
Für Kinder unter zwölf Jahren übernimmt der Kostenträger die Kosten. Wahlweise finanziert der Kostenträger eine Haushaltshilfe.
Bei einer Anschlussrehabilitation (AR) sollte die Klinik möglichst im Umkreis von 100 km liegen. Bei Heilverfahren (HV) gibt es keine Entfernungsbegrenzung: Die Reha ist auch in anderen Bundesländern möglich.
Bitte bringen Sie Ihre Medikamente in ausreichenden Mengen für den Rehazeitraum mit. Ihnen werden die Medikamente von der Klinik zur Verfügung gestellt, die in einem direkten Zusammenhang mit Ihrer Erkrankung/Operation stehen. Medikamente für Erkrankungen, die nicht die Grundlage der Rehabilitation sind, müssen Sie für den Rehazeitraum mitbringen.
Wir haben im Rehabereich nur Einzelzimmer. Unsere Doppelzimmer sind lediglich für Rehabilitanden mit Begleitpersonen vorgesehen.
Für die Nutzung von Telefon, Fernseher und WLAN fallen Gebühren an. Die Nutzung ist freiwillig.
Bitte bringen Sie nur wenig Bargeld mit.
Die Zuzahlung an Ihre Krankenkasse bezahlen Sie nach dem Aufenthalt per Rechnung.
Wir haben keine Zimmer mit Balkon. Sie können unsere Terrassen am Haus 1 und 2 nutzen.
Handtücher erhalten Sie von uns. Bitte bringen Sie ein Handtuch für Ihre Therapien mit. Einen Bademantel können Sie sich auch gegen eine Gebühr an der Rezeption ausleihen.
Unsere Packliste hilft Ihnen bei den Vorbereitungen.
Wir nehmen gern Ihre Begleitperson ab zwei Übernachtungen mit auf. Bitte melden Sie Ihre Gäste rechtzeitig über das der Einladung beiliegende Formular an.
Unsere Therapeuten sind vorrangig nur für unsere Patienten zuständig. Deshalb können wir aus Kapazitätsgründen keine Rezepte entgegen nehmen. Sie können aber ihre Rezepte im Ort von Bad Elster in den ambulanten Therapiepraxen oder bei den sächsischen Staatsbädern einlösen.
Sie können gern ihr Fahrrad mitbringen. Der Abstellplatz für Fahrräder ist überdacht und unverschlossen. Bitte bringen Sie ein Fahrradschloss mit. E-Bike-Akkus dürfen aus Brandschutzgründen nicht auf dem Zimmer geladen werden.
In der Klinik gibt es Waschmaschinen, Wäschetrockner und Bügeleisen. An der Rezeption erhalten Sie Wertmarken für diese Geräte.
Wir gehen auf Ihre Allergien, Unverträglichkeiten und Essensgewohnheiten ein. Unsere Ernährungsberater stehen Ihnen dafür gern zur Seite. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig (mind. 7 Tage vor Anreise).
Bei einer ambulanten Badekur verschreibt Ihnen ein Badearzt im Zentrum von Bad Elster die benötigten Therapien. Diese Therapien können Sie dann bei den ambulanten Therapiepraxen oder bei den sächsischen Staatsbädern einlösen.
Außerhalb der Therapiezeiten können Sie gerne Besuch in der Klinik empfangen.
Sie melden sich nach Ihrer Ankunft in der Klinik an der Rezeption. Dort füllen wir gemeinsam mit Ihnen die ersten Aufnahmeunterlagen aus. Im Anschluss erfolgt eine pflegerische Aufnahme durch unseren zentralen Aufnahmebereich. Je nach Anreisezeit können Sie vorab Mittagessen in unserem Speisesaal essen. Nach der pflegerischen Aufnahme beziehen Sie Ihr Zimmer und erhalten einen Termin für die ärztliche Aufnahme. Diese findet in der Regel noch am Aufnahmetag statt.
Am nächsten Morgen holen Sie Ihren Therapieplan in Ihrem Briefkasten an der Rezeption ab.
Wir haben einen Wasserspender sowie auch eine Teeküche im Haus. Sie können Ihre eigene Trinkflasche mitbringen oder Flaschen an der Rezeption kaufen.