So kommt Ihr Patient zu uns

So kommt Ihr Patient zu uns

Sie sind Arzt oder Klinik- und Sozialdienstmitarbeiter? Hier finden Sie alles Wichtige für eine Überweisung Ihres Patienten in unsere Klinik.

Ihr Kontakt in die MEDICLIN Klinik am Brunnenberg

Informationen für einweisende Ärzte sowie Klinik- und Sozialdienstmitarbeiter

Die MEDICLIN Klinik am Brunnenberg ist

  • eine Einrichtung für Rehabilitationsmedizin
  • ein Fachkrankenhaus für neurologische Frührehabilitation (Phase B)

Unsere Fachbereiche sind:

Neurologie

Kardiologie

Orthopädie

Neurologische Frührehabilitation

Indikationen

  • sämtliche neurologische Erkrankungen
  • Zustand nach neurochirurgischen Behandlungen und Operationen
  • Krankheiten des Herzens und des Kreislaufs
  • Zustand nach Operationen und Unfallfolgen an den Bewegungsorganen
  • degenerativ-rheumatische Erkrankungen
  • entzündlich-rheumatische Erkrankungen (nur Zustand nach Operationen)

Behandlungsschwerpunkte

Neurologie
  • nach Hirninfarkt und Hirnblutung (Schlaganfall)
  • nach Operationen an den hirnversorgenden Gefäßen
  • nach Operationen an Gehirn, Rückenmark und Nervensystem
  • nach Schädel-Hirn-Trauma
  • Multiple Sklerose
  • andere entzündliche Erkrankungen von Gehirn und Rückenmark (z.B. Meningitis, Enzephalitis, Myelitis)
  • Patienten mit spastischen Lähmungen: multimodales Behandlungskonzept
  • Verletzungen oder Erkrankungen peripherer Nerven bzw. Nervenwurzeln, Polyradikulitis (Nervenwurzelentzündungen), Polyneuropathie
  • Metabolische, toxische und hypoxische Schäden von Gehirn und Rückenmark
  • Morbus Parkinson
  • andere degenerative Erkrankungen des Nervensystems
  • Muskelerkrankungen (Myopathien)
  • Kopf- und Gesichtsschmerzen
  • Sprachstörungen, Schluckstörungen
  • Hirnleistungsstörungen
  • Patienten mit Epilepsien
  • nach bösartigen Geschwulstkrankheiten (Hirntumoren)
  • sonstige Erkrankungen am Zentralnervensystem
Kardiologie
  • Durchblutungsstörungen der Herzkranzgefäße
  • Patienten nach akutem Herzinfarkt und Reinfarkt
  • nach Ballondilatation der Herzkranzgefäße und nach Stentimplantation
  • nach Herzklappen- und Bypassoperation sowie sonstiger Herzoperation
  • Herzinsuffizienz / Kardiomyopathie
  • Zustand nach entzündlichen Herzerkrankungen
  • Funktionelle Herzsymptome
  • Hypertonie
  • Nachsorge nach Lungenembolie / Thrombosen
  • Nach Schrittmacher- und ICD-Implantation
  • Herzrhythmusstörungen
  • Periphere Gefäßerkrankungen
Orthopädie
  • Degenerativ, statisch und funktionell bedingte Erkrankungen der Wirbelsäule und des zugehörigen Muskel- und Bandapparates
  • nach Bandscheibenvorfällen und -operationen, Versteifungsoperationen und Wirbelfrakturbehandlungen
  • Nachbehandlung von Sportschäden und -verletzungen
  • Polytraumatisierte Unfallpatienten
  • Patienten mit Hüft-, Knie- oder Schulterendoprothesen
  • Osteoporosepatienten mit chronischen Schmerzzuständen
  • Entzündlich-rheumatische Erkrankungen nach orthopädischer Operation
  • nach Operationen bösartiger Geschwulsterkrankungen der Bewegungsorgane
  • nach Gliedmaßenamputationen mit Neuversorgung von Prothesen, Geh- und Gebrauchsschulung
  • medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR)

Leistungsformen und Kostenträger

Wir bieten Leistungen für gesetzlich- und privatversicherte Patienten an.

Die Kosten rechnen wir in der Regel direkt mit der jeweiligen Versicherung ab.

Behandlungsmöglichkeiten:

  • Anschlussheilbehandlungen/Anschlussrehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt (ggf. Direktverlegung durch das Akutkrankenhaus)
  • neurologische Frührehabilitation (Phase B) nach einem speziellen Einweisungsverfahren der Kostenträger – Einzelheiten kann Ihnen die Patientenaufnahme mitteilen
  • Heilverfahren auf Antrag durch den behandelnden Hausarzt/ Facharzt  und durch Beantragung beim zuständigen Kostenträger
  • Intensivierte Rehabilitationsnachsorge (T-RENA / IRENA) nach Beantragung durch vorbehandelnde Rehabilitationskliniken
  • Behandlung als Selbstzahler
  • verschiedene Präventionsangebote (durch die Krankenkassen anerkannt)
Behandlungsmöglichkeiten:

Kostenträger und Verträge:

  • Versorgungsverträge nach § 111 SGB V für Anschlussheilbehandlung/Anschlussrehabilitation und Heilverfahren für Versicherte von Rentenversicherungsträgern und Krankenkassen
  • Anerkennung für das berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlungsverfahren (BGSW) für Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung
  • private Krankenanstalt nach § 30 der Gewerbeordnung
  • beihilfefähig
  • Zulassung für ambulante Physio- und Ergotherapie nach § 124 SGB V

Wir versorgen Patienten stationär, teilstationär und ambulant.

Zertifizierungen

  • DIN EN ISO 9001:2015
  • zertifiziert nach den Qualitätsgrundsätzen des IQMP-kompakt

Mitgliedschaften:

  • Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e.V.
  • Deutsches Netz Gesundheitsfördernder Krankenhäuser gem. e.V.
  • Internationales Netzwerk Gesundheitsfördernder Krankenhäuser e.V.

Ihre Ansprechpartner

Wir legen Wert auf eine gute Kommunikation mit unseren Zuweisern.

Bitte sprechen Sie uns bei Fragen zu Ihren Patienten oder bei organisatorischen Anliegen jederzeit an.


Alain Nguento

Alain Nguento

Chefarzt der Fachklinik für Neurologie

Dr. med. Reina Dobberkau

Dr. med. Reina Dobberkau

Chefärztin der Fachklinik für Kardiologie

Dr. med. Malte Christopher Beckmann

Dr. med. Malte Christopher Beckmann

Chefarzt der Fachklinik für Orthopädie

Anna Friedel

Anna Friedel

Kaufmännische Direktorin

Gabriele Lange

Gabriele Lange

Pflegedienstleitung

Ralph Plaul

Ralph Plaul

Therapieleitung

Carmen Fischer

Carmen Fischer

Patientenaufnahme

Simone Peter-Valentin

Simone Peter-Valentin

Patientenaufnahme

Jens Weingart

Jens Weingart

Sozialdienst

Dr. med. Reina Dobberkau

Dr. med. Reina Dobberkau

Beauftragte für Medizinproduktesicherheit

Susan Hartmann

Susan Hartmann

Qualitätsmanagement, Assistenz Kaufmännische Direktion

International Office

International Office

International Office

Stephanie Thiele

Stephanie Thiele

Sozialdienst

Zuweisung

Ambulante Rehabilitation

Die ambulante Rehabilitation sollte in der Nähe des Wohnortes Ihres Patienten stattfinden. Dieser kommt nur tagsüber in unsere Klinik und ist am Nachmittag oder Abend wieder zu Hause.

Eine ambulante Reha ist für Patienten geeignet,

  • bei denen einzelne ambulante Behandlungen nicht ausreichen oder aus sozialmedizinischer Sicht nicht sinnvoll sind
  • die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und bei denen die Erwerbstätigkeit erhalten werden soll.

Das Antragsverfahren ist bei ambulanter und stationärer Rehabilitation gleich.

Anschlussheilbehandlung/ Anschlussrehabilitation (AHB)

Eine Anschlussheilbehandlung bzw. Anschlussrehabilitation (AHB) folgt unmittelbar auf einen Krankenhausaufenthalt. Sie kann ambulant oder stationär stattfinden.

So melden Sie Ihren Patienten bei uns an:

  • Bitte nehmen Sie telefonisch Kontakt mit der Patientenplanung auf. (Rufnummer +49 374 378 322 3)
  • Schicken Sie den AHB-Antrag und den AHB-Befund nach telefonischer Rücksprache an die Patientenplanung.
  • Wenn die Erklärung für die Kostenübernahme vorliegt, bzw. die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, stimmen wir den Aufnahmetermin mit Ihnen ab.

Ziel ist der nahtlose Übergang in die Reha. Um Wartezeiten zu vermeiden, vergeben wir Aufnahmetermine in der Regel zeitnah.

Hinweise:

  • Bei Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund und die dem Verfahren angeschlossenen Krankenkassen kann das Krankenhaus den AHB-Antrag direkt an uns senden.
  • Bei Krankenkassenversicherten, Privat- und Zusatzversicherten ist eine Zustimmung der Kasse vor Aufnahme notwendig.
Medizinische Heilverfahren (HV)/Medizinische Vorsorgeleistungen (Kuren)

Heilverfahren und Medizinische Vorsorgeleistungen (Kuren) sind auch ohne vorangehende Krankenhausbehandlung möglich.

  • Als Haus- oder Facharzt müssen Sie Ihrem Patienten durch ein Attest bestätigen, dass ein Heilverfahren notwendig ist
  • Sie füllen mit Ihrem Patienten einen Antrag der Krankenkasse oder der Rentenversicherung aus. Der Patient kann eine Wunschklinik angeben.
  • Der Kostenträger wählt dann die Klinik aus und berücksichtigt dabei den Patientenwunsch. Sobald der Patient eine schriftliche Zusage hat, kann er das Heilverfahren antreten.
Kostenträger
  • für Angestellte und Arbeiter die Deutsche Rentenversicherung (Heilverfahren) bzw. die Krankenkasse (Medizinische Vorsorgeleistungen/Kuren)
  • für Beamte die Beihilfestelle und die Privatversicherung
  • für Selbstständige: Erstattung nach Tarif durch Ihre Versicherung
  • für Rentner und Hausfrauen  die Krankenkasse
Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW)

Die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) ist eine stationäre Rehabilitation nach einem Arbeitsunfall. Die BGSW beginnt, wenn die Akutbehandlung, beispielsweise im Krankenhaus, abgeschlossen ist.

Sonderfälle
  • AHB-Maßnahmen für Versicherte der Deutsche Rentenversicherung Bund, Knappschaft Bahn, See und Post und der Krankenkassen: Diese müssen vorab beim jeweiligen Kostenträger beantragt werden.
  • Anschlussgenesungsmaßnahme (AGM)
    Patienten mit Privatkrankenkasse und Ansprüchen bei der Rentenversicherung müssen beim Rentenversicherungsträger eine Anschlussgenesungsmaßnahme (AGM) beantragen.
    Eine AGM ist ein spezielles Verfahren der Deutschen Rentenversicherung. Dabei wird der privat krankenversicherte Patient nicht direkt vom Krankenhaus in die Rehaklinik verlegt, sondern erst nach Genehmigung durch den Rentenversicherungsträger.
    Als Klinikarzt können Sie innerhalb von sechs Wochen nach Entlassung Ihres Patienten aus dem Akutkrankenhaus eine AGM-Maßnahme bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen.
  • Stationäre Rehabilitationsmaßnahme gemäß § 40, Abs. 2. SGB V / Stationäre Vorsorgemaßnahme gemäß § 23, Abs. 4 SGB V
    Für diese Patienten muss der betreuende, niedergelassene Arzt vorab einen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse auf Gewährung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme, gemäß § 40, Absatz 2, SGB V oder einer stationären Vorsorgemaßnahme, gemäß § 23, Absatz 4, SGB V stellen.
Selbstzahler

Wir behandeln auch Patienten ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer. In diesem Fall rechnen wir die Leistungen direkt mit dem Patienten ab.

Unser medizinisches Konzept

Das verstehen wir unter Rehabilitation:

Unter ärztlicher Leitung unterstützen wir den Patienten dabei, verloren gegangene Fähigkeiten wiederherzustellen und ihm die Integration in Beruf, Familie und das weitere soziale Umfeld zu ermöglichen.

Dabei wollen wir insbesondere Folgeerkrankungen vorbeugen und verhindern, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen erneut auftreten.

Das umfasst unsere Behandlung

  • ausführliche Anamnese, inkl. Berufs- und Sozialanamnese
  • umfassende Aufnahmeuntersuchungen mit differenzierter Funktions- bzw. Psychodiagnostik
  • Erarbeitung individueller Therapieziele im Rahmen eines multimodalen Therapieprogramms.
  • Grundlage bildet eine differenzierte rehabilitationsmedizinische Diagnostik. Unsere Ärzte und Therapeuten planen die Behandlung in abteilungsübergreifenden Konferenzen. Dabei berücksichtigen wir körperliche, psychische und soziale Befunde. Das Vorgehen stimmen wir mit dem Patienten ab.
Das umfasst unsere Behandlung
  • Überprüfung und ggf. Anpassung der einzelnen Therapien über den gesamten Behandlungsverlauf
  • fachübergreifende Zusammenarbeit und regelmäßige konsiliarische Vorstellungen der Patienten bei Fachärzten anderer Fachabteilungen im Haus
  • wenn nötig, Organisation weiterer Hilfeleistungen und Hilfsmittel für den Patienten
  • strukturierte Erfassung der Therapieergebnisse und Abgleich mit den Therapiezielen
  • standardisierte Dokumentation im Rahmen von QS-Programmen und klinikübergreifenden Datenbanken (Benchmarking)

Entlassbriefe

Am Tag der Entlassung aus unserer Klinik bekommt Ihr Patient den Entlassbrief ausgehändigt. Bei einer außerplanmäßigen Abreise oder Entlassung bekommt der Patienten den Brief schnellstmöglich nachgeschickt. Am Abreisetag geben wir in diesem Fall einen Kurzbrief mit, der über die Behandlungsdauer, Diagnosen und über die momentane Medikation informiert. Notwendige Betäubungsmittel muss der Hausarzt zwingend am Entlassungstag verschreiben.

Klinik-Specials

Besondere Angebote wie Medical Wellness und unsere Kompaktkuren finden Sie hier.

Kooperationen

Wir kooperieren mit:

  • gesetzlichen Krankenkassen
  • der Deutschen Rentenversicherung
  • der staatlichen Studienakademie Breitenbrunn
  • den Logopädie-, Physiotherapie- und Ergotherapeutenschulen in der Region
  • Akut-Krankenhäusern
  • Arztpraxen
  • MVZ

Weiterführende Links