Wir sind für Sie da!
Ein Anruf oder eine E-Mail genügen und wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.
Sie können uns telefonisch jederzeit unter folgender Nummer erreichen:
Welche aktuellen Besucherregelungen bei uns gelten und was wir dafür tun, damit Ihre Reha sicher abläuft.
Besuche in der MEDICLIN Klinik am Brunnenberg sind wie folgt geregelt:
PCR-Tests
Zur Aufnahme bringen Sie bitte ein PoC-Schnelltest-Ergebnis mit. Dieses Ergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein und muss von einem Arzt bestätigt sein oder aus einem offiziellen Testzentrum stammen. Bei Abnahme eines PoC-Schnelltests in der Klinik müssen Sie bei einem positiven Befund wieder nach Hause gehen. Zusätzlich führen wir einen PCR-Test durch. Sollten Sie in der Klinik verbleiben, müssen sie hier in Isolation gehen. Bei einem positiven PCR-Testergebnis sind es 14 Tage.
In dieser Zeit dürfen Sie das Zimmer nicht verlassen. Therapeutische Betreuung ist in dieser Zeit nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass es drei bis vier Tage dauern kann, bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt.
Die Tests für Patienten sind kostenlos, die Tests für Begleitpersonen müssen Sie privat bezahlen. Für diese Tests kommen weder Krankenkassen noch Versicherungen auf. Die Kosten für einen Schnelltest liegen bei 30 Euro und für einen PCR-Test bei 80 Euro.
Mund-Nasen-Schutz
Während des Aufenthaltes in unserer Klinik müssen alle Patienten immer einen korrekt anliegenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Auf Anordnung des Gesundheitsamtes kann das Benutzen einer FFP2-Maske zur Pflicht gemacht werden. Bitte bringen Sie eine ausreichende Anzahl von Masken (auch FFP2) mit und berücksichtigen Sie, dass Sie während der Therapien auch Masken tragen müssen.
Ablauf Ihrer Rehabilitation
Um Übertragungen des Virus während des Aufenthaltes zu vermeiden, sind organisatorische Änderungen gegenüber der üblichen Abläufe in der Rehabilitationsklinik erforderlich, die zu großen Teilen auf behördliche Vorschriften beruhen:
Bitte berücksichtigen Sie die jeweils gültigen Informationen des Sächsischen Ministeriums für Soziales und Gesellschaft. Wir bitten Sie, von der Durchführung Ihrer Reha abzusehen, wenn Sie bei sich eines der folgenden Symptome/Merkmale feststellen:
Sie haben in diesen bewegten Zeiten entschieden, unsere Klinik vorzeitig zu verlassen. Dafür haben wir vollstes Verständnis. Wir möchten Sie weiterhin auf dem Wege der Genesung begleiten und haben sehr positive Nachrichten für Sie.
Sie können Ihren Aufenthalt bei uns jederzeit fortführen oder eine erneute vollständige Rehabilitation bei uns aufnehmen. Die Deutschen Rentenversicherungen haben eine unbürokratische Lösung angeboten, die dies schnell ermöglichen wird. Sie benötigen dafür lediglich einen Kurzantrag auf Leistung zu medizinischen Rehabilitation (G0101).
Der Antrag ist auch für diejenigen Patienten gedacht, welche zur Absicherung der Betreuung von Kindern oder aus anderen wichtigen Gründen ihre Reha abbrechen mussten. Den Kurzantrag lassen Sie von Ihrem Haus- oder Facharzt unterschreiben und reichen ihn dann bei der Rentenversicherung ein.
Ihren Reha-Aufenthalt können Sie dann in ruhigeren Zeiten wieder bei uns aufnehmen.
Wir freuen uns auf ihren erneuten Aufenthalt bei uns!
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an, wir beraten Sie gerne.